1928
Forderungen der Sozial- und Fürsorgepolitiker_innen nach einem Reichsbewahrungsgesetz und Bewahrungsanstalten werden konkretisiert und von Politiker_innen unterstützt.
1933
Verabschiedung der Gesetze zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung.
1937
Grunderlaß des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“: Als asozial gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen [...] sich der in einem nationalsozialistischen Staate selbstverständlichen Ordnung nicht einfügen will.
Dez. 1938 bis April 1939
Bau des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück
1939
Runderlass des Reichsministerium des Inneren: Im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei wird mit dem 1.7.1939 [...] eine ‚Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität‘ eingerichtet. Die Aufgabe der Reichszentrale ist die kriminalpolizeiliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen, die erblich kriminell belastet erscheinen. Dieser Reichszentrale unterstanden die Jugendkonzentrationslager.
Mai 1939
Deportation der ersten Frauen nach Ravensbrück
Juni 1940
Deportation der ersten Jungen und jungen Männer in das Jugendkonzentrationslager Moringen
1942
Erlass vom RSHA: Mit der Unterbringung einer vorläufig beschränkten Anzahl weiblicher Minderjähriger in dem Jugendschutzlager Uckermark Post Fürstenberg (Mecklenburg), kann voraussichtlich ab 1. Juni 1942 begonnen werden. Die Richtlinien für die Unterbringung männlicher Minderjähriger gelten auch hier.
Frühjahr 1942
Errichtung des Jugendkonzentrationslagers Uckermark
Juni 1942
Deportation der ersten 70 Mädchen in das KZ Uckermark
Dez. 1942
Deportation von Kindern und Jugendlichen in das Kinder- und Jugendkonzentrationslager Łódź
1942
Befehl des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei Heinrich Himmler zur Verfolgung von Swingjugendlichen: Das Übel muss ausgerottet werden [...] alle Rädelsführer, und zwar Rädelsführer männlicher und weiblicher Art [...] sind in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dort muss die Jugend zu nächst einmal Prügel bekommen und dann in schärfster Form exerziert und zur Arbeit angehalten werden.
1944
Erlass Himmlers an die Polizeibehörden: Für die Einweisung in die polizeilichen Jugendschutzlager kommen über 16 Jahre alte Minderjährige in Frage, bei denen die Betreuung durch die öffentliche Jugendhilfe, insbesondere Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung nicht zum Ziel geführt hat oder von vornherein aussichtslos erscheint und deren kriminelle und asoziale Neigung mit polizeilichen Mitteln bekämpft werden müssen. [...] Die Altersgrenze kann in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden.
1944
Erlass Himmlers: Aufgabe der Jugendschutzlager ist es, ihre Insassen nach kriminalbiologischen Gesichtspunkten so zu fördern, dass sie ihren Platz in der Volksgemeinschaft ausfüllen können und die Unerziehbaren bis zu ihrer endgültigen anderweitigen Unterbringung unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft zu verwahren.
bis Januar 1945
sind insgesamt etwa 1200 Mädchen und junge Frauen inhaftiert.
Januar 1945
Aufgrund eines Befehls Himmlers wird ein großer Teil des Jugendkonzentrationslagers geräumt, abgetrennt und zu einem Vernichtungslager umfunktioniert.
Januar bis April 1945
Mehr als 5000 Frauen werden durch Giftgas, Erschießungen, Giftspritzen und die katastrophalen Lebensbedingungen ermordet.
ab April 1945
Todesmärsche
30. April 1945
Die KZs Ravensbrück und Uckermark werden von der Roten Armee befreit.
bis 1993
Militärische Nutzung durch die Rote Armee bzw. GUS-Truppen
1970
Anerkennung der sogenannten „Jugendschutzlager“ Uckermark und Moringen in der Bundesrepublik als „KZ-ähnliches Lager“
1972
Anerkennung in der DDR als Konzentrationslager